Kommunen haben die Möglichkeit, außerhalb des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung Baden-Württemberg eigene Festsetzungen bezüglich der Bebauung zu treffen. Dies erfolgt über Bebauungspläne und Satzungen. Zuständig für deren Erlass oder Änderung ist der Gemeinderat der Stadt Schriesheim. Informationen zu aktuellen Bebauungsplanverfahren sowie rechtskräftigen Bebauungsplänen finden Sie auf den weiteren Seiten.
Beate Kreis
Stellvertretende Amtsleiterin Bauamt - Bauverwaltung