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LärmaktionsplanungFortschreibung - dritte Runde der Stadt Schriesheim

Der Gemeinderat der Stadt Schriesheim hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungsrichtlinie) in Verbindung mit den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz) die Fortschreibung des im Juli 2015 erstellten Lärmaktionsplanes beschlossen.

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans basiert auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der dritten Runde (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag) sowie der Lärmkartierung der nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken vom Dezember 2018. Entsprechend der Empfehlung des aktuellen ‘Kooperationserlasses - Lärmaktionsplanung’ vom 29. Oktober 2018 wurden zusätzlich zu den vom Land kartierten Straßen, weitere kommunale Straßen mit Belastungen von deutlich unter 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag berücksichtigt.

Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans lag gemäß Offenlagebeschluss vom 09. Dezember 2020 in der Zeit vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 08. März 2021 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte zwischen dem 18. März 2021 und bis einschließlich 16. April 2021.

Die Ergebnisse der Abwägung wurden in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Beschlussfassung im Gemeinderat aufgenommen und dargestellt.

Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan wurde am 30. Juni 2021 vom Gemeinderat beschlossen. Der Endbericht des Lärmaktionsplans kann beim Bauamt der Stadt Schriesheim im Rathaus (Friedrichstraße 28-30, 69198 Schriesheim) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde im Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim bekanntgemacht und ist mit der Bekanntmachung in Kraft getreten. Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, des Weiteren alle fünf Jahre zu überarbeiten. Die nächste Fortschreibung des Lärmaktionsplanes muss somit 2026 erfolgen.

Bericht & Pläne

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