Die Kommunalpolitik wird in Schriesheim durch den Gemeinderat sowie die beiden Ortschaftsräte in den Stadtteilen Altenbach und Ursenbach geprägt. Die letzte Kommunalwahl fand im Jahr 2024 statt.
In unserem Ratsinformationssystem finden Sie alle wesentlichen Informationen über die Arbeit und Zusammensetzung der jeweiligen Gremien.
Zum Ratsinformationssystem der Stadt Schriesheim
Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger sowie das Hauptorgan der Stadt. Er besteht aus dem Bürgermeister (Amtszeit acht Jahre) als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern, den 26 Stadträtinnen und Stadträten (Amtszeit fünf Jahre). Die Zusammensetzung wird durch die alle fünf Jahre stattfindenden Kommunalwahlen bestimmt. Die unechte Teilortswahl garantiert den Stadtteilen Altenbach (vier Sitze) und Ursenbach (ein Sitz) eine Vertretung im Gemeinderat der Stadt Schriesheim. Durch das Hinzukommen von Ausgleichssitzen kann der Gemeinderat für die jeweilige Amtsperiode auch mehr als die vorgesehene Anzahl an Sitzen umfassen.
Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, er kontrolliert die Arbeit der Verwaltung und beschließt im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen über die Verteilung der finanziellen Mittel der Stadt.
Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Die Sitzungstermine werden rechtzeitig auf der Internetseite oder im Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim bekannt gegeben.
Um die Arbeit des Gemeinderates zu erleichtern, werden beschließende Ausschüsse gebildet, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an Stelle des Gemeinderates Entscheidungen treffen. Sie setzen sich aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 12 weiteren Mitgliedern zusammen, die durch die Fraktionen im Verhältnis ihrer Stärke im Gesamtgemeinderat entsandt werden.
Die beschließenden Ausschüsse sind:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Ausschuss für Technik und Umwelt
- Markt- und Kulturausschuss
Der Forstausschuss ist ein beratender Ausschuss. Er kann dem Gemeinderat lediglich Empfehlungen geben.
Bürgermeister
Der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung und vertritt die Stadt nach außen hin. Er führt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Er ist darüber hinaus Vorsitzender des Gemeinderates. In dieser Funktion beruft er die Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse ein und leitet diese. Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre.
Seine ehrenamtlichen Stellvertreter werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt.
Ortschaftsräte und Ortsvorstehende
Die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen Altenbach und Ursenbach wählen im Zuge der Kommunalwahlen auch ihre jeweiligen Vertretungen – die Ortschaftsräte. Sie beraten die örtliche Verwaltung und entscheiden über bestimmte Angelegenheiten im Rahmen des durch den Gemeinderat beschlossenen Haushaltes – soweit sie nur die Ortschaft betreffen. Der Ortschaftsrat des Stadtteiles Altenbach umfasst zehn Sitze, der des Stadtteiles Ursenbach sechs Sitze.
Die Ortsvorstehenden vertreten den Bürgermeister beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung.
Sie sind die Vorsitzenden der jeweiligen Ortschaftsräte und – sofern sie nicht Mitglied des Gemeinderates der Gesamtstadt sind – berechtigt, mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse teilzunehmen.