Zum Erhalt der Attraktivität von Innenstädten ist ein lebendiger Einzelhandel unerlässlich. Neben der Funktion als Treffpunkt für Menschen sichert der Einzelhandel die Nahversorgung der Bürger vor Ort.
Zur Sicherung des Einzelhandels in Innenstädten können Kommunen ein sogenanntes Einzelhandelskonzept erlassen. Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2008 ein entsprechendes Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch beschlossen. Aufgrund der zwischenzeitlich stattgefundenen strukturellen Veränderungen hat der Gemeinderat beschlossen, das bestehende Einzelhandelskonzept fortzuschreiben.
Ziel der Erstellung des praxisorientierten Einzelhandelskonzeptes Schriesheims ist es, auf Basis belastbarer und aktualisierter Bestands- und Prognosedaten die Ziele und Standorte der künftigen Einzelhandels- und Nahversorgungsentwicklung insgesamt festzulegen. In diesem Zusammenhang werden entsprechende planungsrechtliche Instrumente (allen voran Zielsystem, begründete Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches, kommunale Sortimentsliste, Standortkonzept) fortgeschrieben. Zudem wird ein funktionsräumliches Entwicklungskonzept für die Innenstadt erstellt und damit konkrete Besuchsgründe für die Innenstadt definiert. Im Zuge des Nahversorgungskonzeptes werden zukunftsfeste Nahversorgungslagen für das gesamte Stadtgebiet definiert und realistische Betriebsmodelle für eine möglichst wohnortnahe Grundversorgung aufgezeigt.
Der Gemeinderat der Stadt Schriesheim hat das praxisorientierte Einzelhandelskonzept und Nahversorgungskonzept am 22. September 2021 beschlossen. Dieses kann unter folgendem Link eingesehen werden:
Praxisorientiertes Einzelhandelskonzept und Nahversorgungskonzept (nicht barrierefrei)