Die Städtebauförderung ist ein Mittel von Bund und Land, um Kommunen und private Investoren mit Förderbeträgen bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen. Die Ziele, die damit verfolgt werden, sind die Beseitigung von städtebaulichen Missständen, die Aufwertung des Wohnumfeldes, sowie die Schaffung und Aufwertung öffentlicher Räume. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der aktuellen Sanierungsprogramme in Schriesheim.
Mit der förmlichen Feststellung des Sanierungsgebietes "Talstraße" im Oktober 2018 hat die Stadt Schriesheim einen wichtigen Schritt zur Fortführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Bereich der Talstraße vollzogen.
Neben der Neugestaltung des öffentlichen Raumes, ist ein wichtiges Ziel der Sanierungsmaßnahmen die Aufwertung des Stadtbildes und die Stärkung der Wohnfunktion und Arbeitsfunktion.
Der Modernisierung und Sanierung des privaten Gebäudebestandes kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Gerne unterstützen wie Sie bei der Durchführung baulicher Maßnahmen und bei der Beantragung von Fördermitteln.
Geltungsbereich
Weiterführende Dokumente
Sanierungssatzung des Sanierungsgebietes "Talstraße"
Satzung über die förmliche Festlegung der 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes "Talstraße"
Satzung über die förmliche Festlegung der 2. Erweiterung des Sanierungsgebietes "Talstraße"
Antrag von Fördermitteln bzw. einer Steuerbescheinigung des Sanierungsgebiets "Talstraße"
Informationen zum Verfahren und Antragstellung des Sanierungsgebiets "Talstraße"
Informationsflyer zum Sanierungsgebiet "Talstraße" (nicht barrierefrei)
Der Gemeinderat der Stadt Schriesheim hat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2019 auf Grundlage des § 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung und § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Würrtemberg in der jeweils gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte Altenbach"
Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte Altenbach" im Oktober 2019 möchte die Stadt Schriesheim einen Beitrag zur Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer bei Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen leisten. Mit der förmlichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes nach Baugesetzbuch können die erhöhten steuerlichen Abschreibungen nach dem Einkommenssteuergesetz in Anspruch genommen werden.
Ein wichtiges Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist die Aufwertung des Stadtbildes und die Stärkung der Wohnfunktion und Arbeitsfunktion.
Der Modernisierung und Sanierung des privaten Gebäudebestandes kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Mit der Modernisierung und Sanierung Ihres Gebäudes leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung des Ortsbildes, Sie erhöhen auch den Wert Ihrer Immobilie, verringern zumeist den Energieverbrauch und tragen damit maßgeblich zum Klimaschutz bei.
Geltungsbereich
Weiterführende Dokumente
Sanierungssatzung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Altenbach"
Antrag von Fördermitteln bzw. einer Steuerbescheinigung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte Altenbach"
Informationen zum Verfahren und Antragstellung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte Altenbach"
Informationsflyer zum Sanierungsgebiet "Ortsmitte Altenbach" (nicht barrierefrei)
Der Gemeinderat der Stadt Schriesheim hat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2019 auf Grundlage des § 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung und § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte Ursenbach"
Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte Ursenbach" im Oktober 2019 möchte die Stadt Schriesheim einen Beitrag zur Unterstützung der Eigentümer bei Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen leisten. Mit der förmlichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes nach Baugesetzbuch können die erhöhten steuerlichen Abschreibungen nach dem Einkommenssteuergesetz in Anspruch genommen werden.
Ein wichtiges Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist die Aufwertung des Stadtbildes und die Stärkung der Wohnfunktion und Arbeitsfunktion.
Der Modernisierung und Sanierung des privaten Gebäudebestandes kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Mit der Modernisierung und Sanierung Ihres Gebäudes leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung des Ortsbildes, Sie erhöhen auch den Wert Ihrer Immobilie, verringern zumeist den Energieverbrauch und tragen damit maßgeblich zum Klimaschutz bei.
Geltungsbereich
Weiterführende Dokumente
Sanierungssatzung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Ursenbach"
Antrag von Fördermitteln bzw. einer Steuerbescheinigung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte Ursenbach"
Informationen zum Verfahren und Antragstellung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte Ursenbach"
Informationsflyer zum Sanierungsgebiet "Ortsmitte Ursenbach" (nicht barrierefrei)