Der Gemeinderat der Stadt Schriesheim hat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2019 auf Grundlage des § 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung und § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Würrtemberg in der jeweils gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte Altenbach"
Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte Altenbach" im Oktober 2019 möchte die Stadt Schriesheim einen Beitrag zur Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer bei Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen leisten. Mit der förmlichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes nach Baugesetzbuch können die erhöhten steuerlichen Abschreibungen nach dem Einkommenssteuergesetz in Anspruch genommen werden.
Ein wichtiges Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist die Aufwertung des Stadtbildes und die Stärkung der Wohnfunktion und Arbeitsfunktion.
Der Modernisierung und Sanierung des privaten Gebäudebestandes kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Mit der Modernisierung und Sanierung Ihres Gebäudes leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung des Ortsbildes, Sie erhöhen auch den Wert Ihrer Immobilie, verringern zumeist den Energieverbrauch und tragen damit maßgeblich zum Klimaschutz bei.
Weiterführende Dokumente
Sanierungssatzung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Altenbach"
Informationsflyer zum Sanierungsgebiet "Ortsmitte Altenbach" (nicht barrierefrei)