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Schutzgebiete

„Auf meinem Grundstück darf ich machen was ich will!“

Dieser Satz ist weit verbreitet und häufig zu hören. Leider ist dies jedoch unter Umständen nicht immer richtig. Insbesondere tritt dieser irrtümliche Fall auf, wenn es die Durchführung von Baumarbeiten oder ähnlichen Schnittarbeiten betrifft. Aus naturschutzrechtlicher Sicht sollten sich die Eigentümerinnen und Eigentümer von einem Flurstücken vor der Durchführung von solchen Arbeiten grundsätzlich informieren, in welchem Gebiet sich das betreffende Flurstück befindet und welchen gesetzlichen Schutzbestimmungen dieses unterliegt. So ist es unter Umständen möglich,  dass angedachte Änderungen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sind. In Landschaftsschutzgebieten sowie in Biotopen dürfen beispielsweise keine Veränderungen ohne Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werden.

Bitte informieren Sie sich daher vor der Umsetzung der geplanten Arbeiten rechtzeitig, da Unwissenheit bekanntlich leider nicht vor Strafe schützt.

Um sich zu informieren, in welchem Gebiet sich Ihr Grundstück befindet, nutzen Sie bitte den unten stehenden Link, welcher Sie direkt auf das Kartensystem der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz weiterleitet. Bebaute Grundstücke sind in der Regel nicht betroffen. Bei weitergehenden Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Kommen Sie auf uns zu!

Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

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