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FamilienförderungFinanzielle Förderung von Familien

Maßnahmen zur Familienförderung

Die Stadt Schriesheim gewährt Familien, die ihren Hauptwohnsitz in Schriesheim haben, bei Vorliegen bestimmter familiärer Situationen, auf Antrag einen freiwilligen Zuschuss zu den Gebühren für den Besuch eines städtischen Kindergartens oder für den Besuch des Kinderhauses Altenbach. Dieser Zuschuss wird für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt entsprechend der Richtlinien über Maßnahmen der Familienförderung erteilt.

Anträge zur Familienförderung erhalten Sie auch bei der Sozialstelle der Stadt Schriesheim (siehe Kontakt unten).

Übernahme der Gebühren durch das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises

Das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises kann den Kostenbeitrag ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist.

Die Gebührenermäßigung und die Gebührenbefreiung hängen von der Höhe des Einkommens ab.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie auf der Webseite des Jugendamts Rhein-Neckar-Kreis oder bei der Sozialstelle der Stadt Schriesheim.

Bildung und Teilhabe – Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung

Kinder aus Familien, die Sozialleistungen erhalten oder über geringes Einkommen verfügen (beispielsweise als Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlägen), sollen gleichberechtigt am Mittagessen im Kindergarten teilnehmen können. Im Rahmen des Pakets zur Bildung und Teilhabe werden deshalb die Kosten der Mittagsverpflegung übernommen.

Anträge hierfür erhalten Sie bei der Sozialstelle der Stadt Schriesheim.

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