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Inklusion

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist es möglich, dass in allen städtischen Kindergärten und im Kinderhaus Altenbach Kinder mit Behinderung und Kinder, die von Behinderung bedroht sind, betreut werden können. Voraussetzung für eine Betreuung ist, dass die Förderung des Kindes gewährleistet ist.

Verfahrensablauf

Bei Fragen rund um das Thema Inklusion oder zu Unterstützungsmöglichkeiten, können Sie sich gerne an die Leitungen der Kindergärten sowie an die Inklusionsstelle der Stadt Schriesheim wenden.

Oftmals ist es erforderlich, dass Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von Behinderung bedroht sind, zusätzlich zur Betreuung im Kindergarten, eine begleitende Eingliederungshilfe benötigen. Diese Eingliederungshilfe muss durch die Erziehungsberechtigten beim Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises beantragt werden.

Bei voraussichtlichem Bedarf an Unterstützung bitten wir Sie, bereits bei der Antragstellung zur Aufnahme in den Kindergarten beziehungsweise sehr frühzeitig, Kontakt mit der Inklusionsstelle der Stadt Schriesheim aufzunehmen. Durch diese Vorgehensweise kann die Eingliederungshilfe frühzeitig durch die Inklusionsstelle beantragt und möglichst rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann.

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