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Leitfaden Einschulung

Einschulungsuntersuchung

Alle Kinder, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden sollen, werden einer schulärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt unterzogen. Die Untersuchung dient der Feststellung von gesundheitlichen Einschränkungen der Schulfähigkeit oder der Teilnahme am Unterricht.

Um allen Kindern einen möglichst guten Start in die Schulzeit zu ermöglichen, werden sie bereits im vorletzten Kindergartenjahr von medizinischen Fachkräften des Gesundheitsamtes untersucht. So können Probleme in den Bereichen Gesundheit und Entwicklung rechtzeitig erkannt und eine frühzeitige, gezielte Förderung bereits im letzten Kindergartenjahr eingeleitet werden.

Kooperation mit den Grundschulen

  • Mit den zuständigen Lehrkräften erstellt der Kindergarten einen Jahresplan für die Durchführung der Kooperation.
  • Es gibt einen Austausch zu gemeinsamen pädagogischen Grundlagen der Arbeit im Kindergarten und in der Schule.
  • Die Eltern werden über die Inhalte und Maßnahmen informiert sowie um das schriftliche Einverständnis für die Teilnahme gebeten.
  • Kooperationslehrkräfte der in Frage kommenden Schulen, kommen regelmäßig in den Kindergarten, um die Kinder hinsichtlich ihrer Entwicklungsvoraussetzung während eines Angebotes zu beobachten.
  • Auch die Kinder werden auch in die Schulen eingeladen und haben die Gelegenheit ihre zukünftige Schule kennenzulernen. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass dies den Kindern immer viel Freude bereitet.
  • Über die Einschulung eines Kindes beraten die Eltern, die pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen und die Lehrkräfte der Schulen gemeinsam.

Vorzeitige Aufnahme und Zurückstellung

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Diese vorzeitige Aufnahmen bedingt, dass auf Grundlage des geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes des Kindes zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schule.

Gleichermaßen besteht die Möglichkeit, Kinder um ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen. Dies ist dann erforderlich, wenn zu Beginn der Schulpflicht auf Grundlage des geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes eines Kindes nicht erwartet werden kann, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Die Entscheidung trifft die Schule unter Einbeziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes.

Bei Kindern, die vorzeitig eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, besteht die Verpflichtung, auf Verlangen der Schule beziehungsweise der Schulaufsichtsbehörde an einer pädagogisch-psychologischen Prüfung (Schuleignungsprüfung und Intelligenztest) teilzunehmen und sich vom Gesundheitsamt untersuchen zu lassen.

Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt sind, sollten (sofern dies möglich ist) eine Grundschulförderklasse besuchen.

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