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Profil der städtischen KindergärtenAllgemeine Prinzipien unserer täglichen Arbeit

In Schriesheim gibt es sechs kommunale Kindergärten. Neben den fünf Kindergärten in der Schriesheimer Kernstadt, verfügt der Stadtteil Altenbach über ein Kinderhaus.

Die jeweiligen Einrichtungen arbeiten nach verschiedenen Verständnissen, welche auf unterschiedlichen Konzeptionen basieren und einrichtungsspezifisch ausgestaltet sind.

Gleichwohl gibt es bestimmte Bereiche, welche einrichtungsübergreifend in allen Kindergärten gleichermaßen gelebt werden. Als Träger der sechs Einrichtungen gibt die Stadt Schriesheim den Rahmen und das Profil der Kinderbetreuung in Schriesheim vor und koordiniert die städtischen Kindertageseinrichtungen.​​​

Der Orientierungsplan

Die Schriesheimer Kindergärten arbeiten seit September 2008 nach dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten. Er ist Grundlage und Kompass der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen für Kinder als Ort der frühkindlichen Bildung.

Leitsätze der kommunalen Kindergärten

Die Funktion eines Kindergartens liegt darin, die Bildung und Erziehung der Kinder zu fördern. Dieses Ziel wird verwirklicht, indem der Kindergarten die Erziehung der Kinder in der Familie ergänzt und unterstützt. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördert der Kindergarten die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes.

Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages im Kindergarten orientieren sich die pädagogischen Fachkräfte an den, durch Aus- und Fortbildung vermittelten, wissenschaftlichen Erkenntnissen der Kleinkindpsychologie und -pädagogik. Darüber hinaus nehmen die Erfahrungen aus der praktischen Arbeit im Kindergartenalltag einen wichtigen Stellenwert ein.

Die Kinder lernen im Kindergarten frühzeitig den Umgang miteinander und werden zu einem partnerschaftlichen Verhalten angeleitet. Die Erziehung im Kindergarten berücksichtigt die aus der Herkunft der Kinder resultierenden unterschiedlichen sozialen, weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten.

Kinder mit und ohne Behinderung werden, soweit möglich, gemeinsam erzogen. Dabei wird berücksichtigt, dass den Bedürfnissen der eingeschränkten Kinder sowie der nicht eingeschränkten Kinder gleichermaßen Rechnung getragen wird.

Im Kindergarten wird die Zusammenarbeit von Fachkräften und Erziehungsberechtigten zum Wohl des Kindes und für dessen kontinuierlichen Erziehungsprozess sichergestellt.