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Dienstleistung

Rentenversicherungspflicht bei einem Minijob - Befreiung beantragen

Als beschäftigte Person, die einen Minijob ausübt, sind Sie in der Regel rentenversicherungspflichtig. Der von Ihnen zu tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag beläuft sich auf 3,6 Prozent des Arbeitsentgelts oder 13,6 Prozent bei Beschäftigungen in Privathaushalten.

Durch die Befreiung verzichten Sie freiwillig auf den Erwerb von Beitragszeiten in der Rentenversicherung. Das heißt, dass Ihre Beschäftigungszeit nicht in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten berücksichtigt wird. Wartezeiten sind beispielsweise Voraussetzung für

  • einen früheren Rentenbeginn,
  • Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben,
  • den Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • die Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung,
  • den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung und
  • die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung.

Außerdem wird das erzielte Arbeitsentgelt nur anteilig bei der Berechnung ihrer Rente berücksichtigt.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist für die Dauer aller zeitgleich ausgeübten Minijobs bindend. Sie können sie nicht widerrufen.