Bei Privatgrundstücken
Verständigen Sie den Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter, dass auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.
Hinweis: Ist der Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an das Ordnungsamt Schriesheim, Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.
Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sollten Sie dafür sorgen, dass aufgefundene, tote Ratten sofort beseitigt und Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln verschlossen werden.
Am besten beauftragen Sie einen professionellen Schädlingsbekämpfer mit der Bekämpfung und Beseitigung der Ratten.
Bei öffentlichen Flächen
Melden Sie dem Ordnungsamt Schriesheim, Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die Mitarbeiter veranlassen dann weitere Maßnahmen.