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Dienstleistung

Patientenverfügung erstellen

Sie können in einer Patientenverfügung festlegen, in welche Untersuchungen und Behandlungen - etwa bei schweren Krankheiten oder nach einem Unfall - Sie einwilligen oder welche Sie untersagen.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • der Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen
  • künstliche Beatmung oder
  • künstliche Ernährung.

Die Patientenverfügung ist verbindlich, wenn die darin enthaltenen Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
Auch wenn das der Fall ist, kann die Verbindlichkeit entfallen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass die dort getroffenen Festlegungen zum Behandlungszeitpunkt nicht mehr gelten sollen.

Betreuerinnen und Betreuer, Bevollmächtigte und ärztliches Personal müssen die vorgenannten Voraussetzungen prüfen. Soweit eine Patientenverfügung verbindlich ist, muss sie beachtet werden. Ist dies nicht der Fall, sind die Behandlungswünsche oder der mutmaßliche Willen der Patientin oder des Patienten zu ermitteln. In bestimmten Fällen ist das Betreuungsgericht einzuschalten.

Formulare & Online-Prozesse

  • Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Patientenverfügung (PDF-Formular)
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden.Patientenverfügung online ausfüllen und als pdf speichern
    Bitte beachten Sie: Die Patientenverfügung setzt eine Unterschrift der antragsstellenden Person voraus. Daher ist es leider nicht möglich, die Patientenverfügung unmittelbar online einzureichen. Sie haben die Möglichkeit die Patientenverfügung online auszufüllen, als pdf-Dokument zu speichern und auszudrucken. Die unterschriebene Patientenverfügung kann daraufhin beim Bürgerbüro der Stadt Schriesheim oder bei den Verwaltungsstellen der beiden Stadtteile abgegeben werden.