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Förderung der Balkonkraftwerke kann weiterhin beantragt werden


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2023 die Förderrichtlinien für die Förderung von Stecker-Solargeräten (Balkonkraftwerken), zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2023, beschlossen. In seiner Sitzung am 24. Januar 2024 hat der Gemeinderat nun beschlossen, diese Förderung auch für das Jahr 2024 bereitzustellen.

Befristet bis zum 31. Dezember 2024 fördert die Stadt Schriesheim mit einem Budget von insgesamt 15.000 Euro die Neuanschaffung von Stecker-Solargeräten.

Rückwirkend wird der Kauf von Balkonkraftwerken ab dem 01. Januar 2023 (Rechnungsdatum) mit einer Förderhöhe von 150 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.

Weiterhin können alle natürlichen Personen, die in Schriesheim und seinen Ortsteilen ein Haus oder eine Wohnung besitzen, mieten oder vermieten, die Förderung beantragen.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen sowie den Antrag auf Förderung finden Sie in unserem Online-Bürgerservice auf der Detailseite
Förderung von Balkonkraftwerken