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Erste Maßnahmen der Stadt Schriesheim zur Energieeinsparung


In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich die Situation rund um die derzeitige Energiekrise nach und nach zugespitzt. Die Einsparungen von Gas und Strom haben dabei eine unumgängliche Bedeutung erlangt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat die Stadt Schriesheim in den vergangenen Wochen im Rahmen einer gesonderten Arbeitsgruppe mit der Erstellung eines Stufenkonzeptes begonnen. Im Rahmen des Konzeptes sind für jede Prioritätsstufe Energiesparmaßnahmen definiert, welche entsprechend der konkreten Situation umgesetzt werden.

Neben dem individuellen Stufenkonzept der Stadt Schriesheim wurden mit Inkrafttreten der Bundesverordnung zum Energiesparen (konkret: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen – EnSikuMaV) vom 01. September 2022 nun konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Privathaushalte geregelt.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen legt unter anderem fest, dass die Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler (mit Ausnahme von Sicherheits- oder Notbeleuchtungen) untersagt ist. Demnach werden ab dem kommenden Montag, 12. September auch die Beleuchtung der Strahlenburg, des historischen Rathauses und des Archivs abgeschaltet. Darüber hinaus werden die Beleuchtungskörper am Schillerplatz um den Brunnen und die Grünflächen abgeschaltet.

Selbstverständlich ist es Bürgermeister Christoph Oeldorf und der Stadtverwaltung Schriesheim, auch unabhängig von der neuen Bundesverordnung, sehr wichtig, mit entsprechenden Vorsorgemaßnahmen den kommunalen Energieverbrauch zu reduzieren. Derzeit werden weitere Einsparungsmaßnahmen, auch gemäß der Bundesverordnung zum Energieeinsparen, hinsichtlich der konkreten Umsetzung geprüft. Hierüber werden wir in weiteren Mitteilungen zeitnah informieren.