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3G-Regelung für Besuch im Schriesheimer Rathaus und bei den Verwaltungsstellen


Aufgrund des aktuell hoch angespannten Infektionsgeschehens erweitert die Stadtverwaltung Schriesheim ab der kommenden Woche die Zutrittsvoraussetzungen für Bürgerinnen und Bürger im Rathaus sowie bei den Verwaltungsstellen der beiden Stadtteile.

Neben einer grundsätzlichen Maskenpflicht ist bereits seit Beginn der Pandemie eine vorherige Terminvereinbarung für den Besuch im Rathaus sowie bei den Verwaltungsstellen der beiden Stadtteile erforderlich. Die Terminvereinbarung im Rathaus und Bürgerbüro erfolgt vorwiegend über das Online-Terminvereinbarungsportal der Stadt Schriesheim unter www.schriesheim.de/termin sowie in Einzelfällen telefonisch bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Terminvereinbarung in den Außenstellen Altenbach und Ursenbach wird über die Verwaltungsstellen selbst koordiniert.

Ab dem kommenden Mittwoch, 01.12.2021 ist neben einer vorherigen Terminvereinbarung auch ein Nachweis im Rahmen der 3G-Regelung für den Besuch im Rathaus und bei den Verwaltungsstellen erforderlich. Dies bedeutet, dass alle Besucherinnen und Besucher am Eingang vor dem Betreten der Gebäude einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung oder einen aktuellen, negativen Corona-Test erbringen müssen. Sofern es sich um einen Antigen-Schnelltest handelt, darf dieser nicht älter als 24 Stunden sein, bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 7 und 17 Jahren ist ein Schülerausweis, ein Ausweisdokument oder eine Schulbescheinigung vorzuzeigen.

Die digitalen Impfnachweise werden über die CoVPass Check-App überprüft. Darüber hinaus ist in Verbindung mit dem 3G-Nachweis auch ein gültiges Ausweisdokument vorzuzeigen.

Im Rahmen der Kontaktnachverfolgung ist ab dem kommenden Mittwoch ebenfalls eine Registrierung erforderlich. Diese kann entweder digital durch das Scannen eines QRCodes (luca-App oder Corona-Warn-App) oder durch das Ausfüllen eines Kontaktformulars erfolgen.

Nachfolgend haben wir nochmals die erforderlichen Zutrittsvoraussetzungen zusammengefasst:

  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske
  • Kontaktnachverfolgung durch digitalen Check-In oder Kontaktformular
  • 3G-Nachweis (Impf- oder Genesennachweis, negativer Antigen- oder PCR-Test)
  • gültiges Ausweisdokument

Der Besuch im Rathaus und bei den Verwaltungsstellen ist ausschließlich bei Erfüllung aller Zutrittsvoraussetzungen möglich. Sofern diese nicht erfüllt sind, kann ein Zutritt zum Rathaus und den Verwaltungsstellen nicht gestattet werden. Um Terminverschiebungen und Absagen zu vermeiden, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger bei einem vereinbarten Termin unbedingt die erforderlichen Nachweise mitzuführen.

Diese Maßnahmen dienen sowohl dem Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch den Bürgerinnen und Bürgern bei einem Besuch im Rathaus oder den Verwaltungsstellen. Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.