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LärmaktionsplanungFortschreibung - vierte Runde der Stadt Schriesheim

Der Gemeinderat der Stadt Schriesheim hat auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), welche im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47a-f BImSchG) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt wurde, in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2024 die Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplanes beschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat dem Entwurf zugestimmt. Weitergehend hat der Gemeinderat beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die bundeseigenen Bahnstrecken als Lärmquellen werden mit Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in dessen Zuständigkeit betreut. Die aktuellen Kartierungsergebnisse der 4. Runde an Haupteisenbahnstrecken des Bundes der 4. Runde hat das Eisenbahn- Bundesamt im Juni 2022 veröffentlicht. Die Belastungen der bundeseigenen Bahnstrecke werden im Lärmaktionsplan nur nachrichtlich aufgenommen.

Die Lärmaktionsplanung stellt für Städte und Gemeinden eine weisungsfreie Pflichtaufgabe dar, das heißt diese Aufgaben müssen von den Städten und Gemeinden eigenständig im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ausgeführt werden. Für eine zielgerichtete Lärmaktionsplanung ist es erforderlich, die Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen um Haupt- und Nebenstraßen zu ergänzen. Aus schalltechnischer Sicht können maßgebliche Lärmwerte bereits ab 3.000 Kfz/Tag entstehen.

Als Ergebnis der bisherigen Lärmaktionsplanung bis zur 3. Runde konnte eine Temporeduzierung auf 30km/h auf folgenden Straßenabschnitten realisiert werden:

  • Hauptstraße in Altenbach zwischen Neue Anlage und Brunnenstraße
  • Hauptstraße in Altenbach zwischen Hauptstraße 1 und Hauptstraße 21 (Grundschule)
  • Ladenburger Straße (K4238) zwischen Landstraße und Dresdner Straße
  • Talstraße zwischen Schönauer Straße und Bismarckstraße mit Lückenschluss bis Landstraße (B3)
  • Landstraße (B3) zwischen Ortsschild Nord (Höhe Säulenweg 1 – Edeka) und Ortsschild Süd (Höhe Schillerstraße 30)

Insgesamt ist geplant, folgende Maßnahmen in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufzunehmen:

1. Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h

  • Hauptstraße in Altenbach zwischen der Einmündung Brunnenstraße bis östl. Ortsausgang

2. Fahrbahnsanierungen

  • Landstraße: südl. Ortsgrenze bis nördl. Ortsgrenze
  • Ladenburger Straße: Kreuzung B3 bis Kreuzung Kurpfalzstraße
  • Talstraße: Kreuzung B3 bis Talstraße Nr. 160

Wie auch die bisherigen Fortschreibungen der Lärmaktionsplanungen erfolgt auch die aktuelle Fortschreibung wieder gemeinsam mit den beiden angrenzenden Gemeinden Dossenheim und Hirschberg.

Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans, die Straßenverkehrslärmkarten der Stadt Schriesheim (Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LDEN, Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LNIGHT, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LDEN, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LNIGHT und Lärmschwerpunktkarten für die Zeitbereiche LNIGHT und LDEN) sowie die Maßnahmenvorschläge zum Straßenverkehrslärm zur Lärmaktionsplanung werden vom

28. Oktober 2024 bis einschließlich 29. November 2024

während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 08.00 – 12.00 Uhr, freitags 08.00 – 12.00 Uhr sowie mittwochnachmittags von 13.30 Uhr – 17.30 Uhr) im Rathaus in Schriesheim, Friedrichstraße 28-30, 69198 Schriesheim, Flur 2. OG öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen und Vorschläge für den Lärmaktionsplan können während der Auslegungsfrist – schriftlich oder zur Niederschrift – im Rathaus abgegeben oder per E-Mail unter karlsruhe(at)modusconsult.net eingereicht werden.

Da die Öffentlichkeit über die bei der Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen anonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

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