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Kommunales EnergiemanagementEnergieverbrauch im Blick behalten und mit System reduzieren 

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Die Stadt Schriesheim leistet ihren Beitrag zum Klimaschutz, indem sie versucht, den Energieverbrauch von Gebäuden zu minimieren. Dazu hat der Gemeinderat im November 2022 den Aufbau und Betrieb eines Energiemanagements mehrheitlich beschlossen und die Verwaltung mit der Beantragung der entsprechenden Förderung beauftragt.

Mit dem Zuwendungsbescheid vom Oktober 2024 wurde dem Förderantrag für die Maßnahme „Implementierung und dauerhafter Betrieb eines Energiemanagementsystems (EMS) für die Stadt Schriesheim" (Förderkennzeichen 67K24516) entsprochen. Die Laufzeit der Förderung beträgt drei Jahre.

Zum 01. Juni 2025 nahm Frau Carolin Vetter ihre Tätigkeiten als Energiemanagerin der Stadt Schriesheim auf. Die systematische Erfassung und Kontrolle von Energieverbräuchen sowie die kontinuierliche Begehung von Gebäuden gehören dabei zu ihren Hauptaufgaben. Ziel ist es, den Energieverbrauch der kommunalen Liegenschaften und damit auch die Kosten der Stadt Schriesheim zu senken. Der Schlüssel zum Erfolg liegt dabei in der Koordination und Zusammenführung zahlreicher Aufgaben. Zu den Aufgaben des Energiemanagements gehören unter anderem:

  • Aufbau eines Energiemanagementsystems zur Erfassung und Kontrolle von Energieverbräuchen
  • Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik sowie der dort installierten technischen Einrichtungen und deren Nutzung
  • Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen
  • Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Energiebezugsverträge
  • Lenkung von Wartungs- und Instandhaltungsbemühungen
  • Schulung der Gebäudeverantwortlichen
  • Motivierung der Nutzerinnen und Nutzer zu energiesparendem Verhalten

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