Die Grundsteuer ist eine der ältesten direkten Steuern und wird auf Grundbesitz erhoben. Dazu gehören unbebaute Grundstücke, Wohnimmobilien, gewerblich genutzte Grundstücke sowie Betriebe in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt die Grundsteuer A. Für die betrieblichen und privaten Grundstücke gilt die Grundsteuer B.
Steuerpflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer. Bei vermieteten Immobilien kann die Grundsteuer wie bisher nach der bundesgesetzlichen Regelung über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
Die Höhe der Grundsteuer orientiert sich an dem von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert, dem Grundsteuer-Messbetrag und am individuellen Hebesatz der Kommune.