Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Danach war die bisher praktizierte Einheitsbewertung nicht verfassungskonform. In der Folge wurde die Grundsteuer per Bundesgesetz neu geregelt. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Bundesländer vom Bundesgesetz abweichen und eigene Grundsteuergesetze verabschieden können. Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Landtag hat das Landesgrundsteuergesetz am 04. November 2020 verabschiedet.
Die bisherigen Regelungen des alten Grundsteuergesetzes gelten übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024. Ab dem 01. Januar 2025 wird die Steuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.
Die Grundsteuer wird auf unbebaute Grundstücke, Wohnimmobilien, gewerblich genutzte Grundstücke sowie Betriebe in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erhoben. Sie gehört zu den ältesten direkten Steuern. Die Höhe der Grundsteuer orientiert sich an dem von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert, dem Grundsteuer-Messbetrag und am individuellen Hebesatz der Kommune.