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Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Danach war die bisher praktizierte Einheitsbewertung nicht verfassungskonform. In der Folge wurde die Grundsteuer per Bundesgesetz neu geregelt. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Bundesländer vom Bundesgesetz abweichen und eigene Grundsteuergesetze verabschieden können. Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Landtag hat das Landesgrundsteuergesetz am 04. November 2020 verabschiedet.

Die bisherigen Regelungen des alten Grundsteuergesetzes gelten übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024. Ab dem 01. Januar 2025 wird die Steuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.

Die Grundsteuer wird auf unbebaute Grundstücke, Wohnimmobilien, gewerblich genutzte Grundstücke sowie Betriebe in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erhoben. Sie gehört zu den ältesten direkten Steuern. Die Höhe der Grundsteuer orientiert sich an dem von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert, dem Grundsteuer-Messbetrag und am individuellen Hebesatz der Kommune.

Hebesatzsatzung 2025

Fragen und Antworten zur Grundsteuer

Informationen zur Grundsteuer B

Die Grundsteuer B wird auf betriebliche und private Grundstücke erhoben.

Die durch die Grundsteuer B erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Derzeit betragen in Schriesheim die Grundsteuereinnahmen etwa 2,4 Millionen Euro jährlich. Damit zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt.

Diese Mittel werden benötigt, um damit Schulen, Kitas, das Schwimmbad oder zum Beispiel die Bibliothek oder die Volkshochschule zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Wege oder Spielplätze vorzunehmen.

Fragen und Antworten zur Grundsteuer B

Weiterführende Fragen und Antworten rund um die Grundsteuer B gibt es auch beim Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg.

FAQ zur Grundsteuer

Informationen zur Grundsteuer A

Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A) ist im neuen Landesgrundsteuergesetz Baden-Württembergs ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz. Private Eigentümerinnen und Eigentümer von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichem Besitz erhielten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023.

Unter nachfolgendem Link finden sich Informationen rund um die Grundsteuer A.

FAQ zur Grundsteuer A

Fragen und Antworten zur Grundsteuer A