Anzeige eines anlassbezogenen vorübergehenden Gaststättenbetriebs (früher: "Gestattung")
Ein anlassbezogenes, vorübergehendes Gaststättengewerbe ist die kurzfristige und temporäre Bewirtung von Gästen mit Speisen und Getränken bei speziellen Ereignissen wie Volksfesten, Stadtfesten, Vereinsfeiern oder Weihnachtsmärkten, die nicht regelmäßig stattfinden und außerhalb des üblichen Betriebs eines festen Restaurants liegen.
Eine Gestattung (Ausschankgenehmigung) ist seit dem 01.01.2026 nicht mehr erforderlich.
Vereine müssen eine Bewirtung nur anzeigen, wenn sie alkoholhaltige Getränke ausschenken. Für alle anderen Organisationen und Gewerbetreibende gilt die Anzeigenpflicht auch für Bewirtungen mit Speisen und alkoholfreien Getränken.
Formular & Online-Prozess
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