Sie müssen Ihren Aufenthalt beim Bürgerbüro zur Weiterleitung an das zuständige Ausländeramt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg anzeigen. Nutzen Sie dazu das bereit gestellte Formular.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Identität.
Im Rahmen der Prüfung kann sie weitere Unterlagen anfordern, die sie benötigt um zu prüfen, ob Sie unter das Austrittsabkommen fallen und ob die übrigen Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.
Soweit alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die zuständige Stelle das neue Aufenthaltsdokument aus und informiert Sie darüber, wie Sie das Dokument erhalten.
Wenn Sie eine Daueraufenthaltskarte besitzen, erhalten Sie anstelle des bisherigen Dokuments die neue Aufenthaltskarte. Auf dieser ist dann ein bestehendes Recht zum Daueraufenthalt eingetragen.