Ausweispflicht - Befreiung beantragen
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.
Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind und sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht dient beispielsweise zur Vorlage bei Banken oder Behörden.
Formulare & Online-Prozesse
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto bei service-bw und die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweis erforderlich. Befreiung von der Ausweispflicht beantragen (Online-Prozess)
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Befreiung von der Ausweispflicht beantragen (PDF-Formular)