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Dienstleistung

Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:

  • Kinderreisepass (Ausstellung nur noch bis 31.12.2023)
  • Reisepass
  • Personalausweis als Passersatz

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist z.B. für Südostasien und für eine visafreie Einreisein die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder einem Personalausweis einreisen. Das gilt vor allem für die Staaten der Europäischen Union (EU). Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Reisepässe für Kinder sind sechs Jahre gültig.

In folgenden Fällen ist ein Reisepass schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig:

  • Wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt. Das ist der Fall, wenn das Lichtbild stark veraltet ist, wie z.B. bei einem Babyfoto.
  • Wenn er verändert worden ist.
  • Wenn Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind. Ausnahmen sind hier die Angaben über den Wohnort.

Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Die Herstellung dauert höchstens 72 Stunden. Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument für Ihr Kind benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

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