Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies dem Bürgerbüro schnellst möglich mitzuteilen. Sie müssen diese auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie
- in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen oder
- Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Personalausweises erfüllen können.
In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.
Tipp: Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Express-Reisepasses ein Reisedokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
Das Bürgerbüro wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren.
Formulare & Online-Prozesse
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto bei service-bw erforderlich. Verlustanzeige Ausweisdokument einreichen (Online-Prozess)
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Verlustanzeige Ausweisdokument einreichen (PDF-Formular)
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Zustimmungserklärung für Kinder zur Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderreisepasses einreichen