Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Die Ausweispflicht wird auch mit dem Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses erfüllt. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.
Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt.
Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbehörden zugänglich.
Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
- den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) beziehungsweise die Online-Ausweisfunktion und
- die Unterschrifts- beziehungsweise Signaturfunktion
Seit dem 15. Juli 2017 ist die eID-Funktion in Personalausweisen grundsätzlich immer eingeschaltet, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Formulare & Online-Prozesse
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden.Online-Ausweisfunktion aktivieren oder Ausweis-PIN online beantragen
Hier können Sie die Online-Ausweisfunktion für Personalausweis und eID-Karte nachträglich aktivieren oder den Ausweis-PIN online beantragen. - Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden.Statusabfrage Personalausweis und Reisepass
Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres beauftragten Personalausweises oder Reisepasses abfragen. - Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Zustimmungserklärung für Kinder zur Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses, Kinderreisepasses einreichen