Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann die Stadt Schriesheim Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Formulare & Online-Prozesse
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Termin im Bürgerbüro vereinbaren
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Termin im virtuellen Bürgerbüro vereinbaren
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Widerspruch gegen Datenübermittlung aus Melderegister (PDF-Formular)