Kraftfahrzeug - Ummeldung nach Umzug beantragen
Verlegt der Halter eines Fahrzeuges seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich
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- bei der für den neuen Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens, einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und die Änderung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II zu beantragen oder
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- der für den neuen Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorzulegen.
Dasselbe gilt bei einer Betriebsverlegung.
Wenn Ihre bisherigen Kennzeichen noch mit Feststoffplaketten versehen sind, benötigen Sie aber neue Kennzeichenschilder mit neuen Stempelplaketten.
Hinweis: Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Fahrzeug zukünftig internetbasiert außer Betrieb zu setzen, benötigen Sie in jedem Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und neue Stempelplaketten.