Jahresfischereischein auf Lebenszeit - Erstausstellung (nur mit abgelegter Fischereiprüfung)
1 Jahr gültig: 42,00 Euro (davon 12,00 Euro Fischereiabgabe nach § 36 Fischereigesetz Baden-Württemberg, die von der Stadt Schriesheim abzuführen sind)
5 Jahre gültig: 130,00 Euro (davon 60,00 Euro Fischereiabgabe nach § 36 Fischereigesetz Baden-Württemberg, die von der Stadt Schriesheim abzuführen sind)
10 Jahre gültig: 240,00 Euro (davon 120,00 Euro Fischereiabgabe nach § 36 Fischereigesetz Baden-Württemberg, die von der Stadt Schriesheim abzuführen sind)
Jahresfischereischein auf Lebenszeit - Verlängerung (nur mit abgelegter Fischereiprüfung)
1 Jahr gültig: 34,00 Euro (davon 12,00 Euro Fischereiabgabe nach § 36 Fischereigesetz Baden-Württemberg, die von der Stadt Schriesheim abzuführen sind)
5 Jahre gültig: 110,00 Euro (davon 60,00 Euro Fischereiabgabe nach § 36 Fischereigesetz Baden-Württemberg, die von der Stadt Schriesheim abzuführen sind)
10 Jahre gültig: 215,00 Euro (davon 120,00 Euro Fischereiabgabe nach § 36 Fischereigesetz Baden-Württemberg, die von der Stadt Schriesheim abzuführen sind)
Jahresfischereischein (ohne Fischereiprüfung, Ausstellung nur in besonderen Ausnahmefällen - siehe § 14, Abs. 3 Landesfischereiverordnung)
1 Jahr gültig: 41,00 Euro (davon 12,00 Euro Fischereiabgabe nach § 36 Fischereigesetz Baden-Württemberg, die von der Stadt Schriesheim abzuführen sind)
Jugendfischereischein
1 Jahr gültig: 10,00 Euro