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Dienstleistung

Erdbestattung - Beerdigung beauftragen

Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details, z.B. zur Grabpflege, finden Sie in der Anlage zur Friedhofssatzung Gebührenverzeichnis der Stadt Schriesheim.

Der Verstorbene wird in der Regel in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt.

Auch andere, dem Holz gleichwertige Materialien, die eine würdige und pietätvolle Gestaltung der Särge gewährleisten und die Funktionen des Holzsargs gleichwertig erfüllen, können zugelassen sein.

Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige.

Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Stadt Schriesheim veranlasst.