Logo der Stadt SchriesheimLogo der Stadt Schriesheim
Lassen Sie sich den Text der Seite vorlesen

Dienstleistung

Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

  • biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
  • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel Auflagen) und
  • persönliche Daten.

Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen

  • einen elektronischen Identitätsnachweis und
  • eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronische Unterschriftsfunktion).

Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten. Für die Einschaltung des elektronischen Identitätsausweises müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 6 Euro bezahlen. Diese Gebühr müssen Sie nicht bezahlen, wenn der elektronische Identitätsausweis bei Aushändigung des Aufenthaltstitels erstmals eingeschaltet wird.

Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
  • ICT-Karte
  • Mobiler-ICT-Karte

Formular & Online-Prozess

  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden.Statusabfrage eAufenthaltstitel und eReiseausweis
    Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres beauftragten eAufenthaltstitels oder eReiseausweises abfragen.