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Dienstleistung

Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)

ACHTUNG: Die Wohnungsgeberbescheinigung kann nur vom

Eigentümer, Vermieter oder einer bevollmächtigten Stelle z.B. Hausverwaltung ausgestellt werden.

Der Mieter selbst kann diese nicht ausfüllen !

Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden.

Dafür ist eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.

Formulare & Online-Prozesse

  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto bei service-bw und die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweis erforderlich. Einzugstermin online bestätigen
  • Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Wohnungsgeberbestätigung einreichen