Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
Staatsangehörige der Schweiz, die nach Deutschland ziehen, müssen ihren Aufenthalt bei der für Schriesheim zuständigen Ausländerbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg anzeigen. Sie können den Antrag im Bürgerbüro oder der Verwaltungsstelle Altenbach zur Weiterleitung abgeben.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie zum Nachweis des Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis.
Hinweis: Zeigen Sie Ihren Aufenthalt nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.