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Dienstleistung

Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich beim Bürgerbüro oder der Verwaltungsstelle Altenbach abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für Ihre Hauptwohnung zuständig ist.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Formular & Online-Prozess

  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über das Serviceportal service-bw direkt an uns senden. Wichtig: Für diesen Online-Prozess ist unbedingt ein Servicekonto bei service-bw erforderlich. Wohnsitz online abmelden