Lassen Sie sich den Text der Seite vorlesen

Erklärung zu der Barrierefreiheit

Die Stadt Schriesheim ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Webseite www.schriesheim.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Barrieren sind aktuell auf www.schriesheim.de noch vorhanden.

Alternativtexte für Bedienelemente

Die Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung / Web Content Accessibility Guidelines-Selbstbewertung)

Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung / Web Content Accessibility Guidelines-Selbstbewertung)

Aussagekräftige Linktexte

Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung / Web Content Accessibility Guidelines-Selbstbewertung)

Fehlervermeidung in Formularen

Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht automatisch überprüft. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 3.3.4a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Statusmeldungen sind programmatisch verfügbar

Wenn bei einem Suchformular (Beispiel: Volltextsuche der Webseite), die Suche anhand einer Kategorie gefiltert wird, wird dem Screenreader-Nutzer dies nicht mitgeteilt. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 4.1.3a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung / Web Content Accessibility Guidelines-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:

Diese Erklärung wurde zuletzt am 24.09.2021 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf www.schriesheim.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • welche die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 entsprechen
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular oder per E-Mail an redaktionsportal(at)schriesheim.de Kontakt zu uns auf.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Internetauftritt nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Landesbehindertengleichstellungsgesetz wird hingewiesen.

Bei der Stadtverwaltung Schriesheim kümmert sich die Inklusionsbeauftragte, Frau Karin Stangl um die die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Inklusionsarbeit bei der Stadtverwaltung Schriesheim