Lassen Sie sich den Text der Seite vorlesen

Erklärung zu der Barrierefreiheit

Die Stadt Schriesheim ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Webseite www.schriesheim.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Barrieren sind aktuell auf www.schriesheim.de noch vorhanden.

Alternativtexte für Bedienelemente

Die Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung / Web Content Accessibility Guidelines-Selbstbewertung)

Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung / Web Content Accessibility Guidelines-Selbstbewertung)

Aussagekräftige Linktexte

Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung / Web Content Accessibility Guidelines-Selbstbewertung)

Fehlervermeidung in Formularen

Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht automatisch überprüft. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 3.3.4a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Statusmeldungen sind programmatisch verfügbar

Wenn bei einem Suchformular (Beispiel: Volltextsuche der Webseite), die Suche anhand einer Kategorie gefiltert wird, wird dem Screenreader-Nutzer dies nicht mitgeteilt. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 4.1.3a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung / Web Content Accessibility Guidelines-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:

Diese Erklärung wurde zuletzt am 24.09.2021 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf www.schriesheim.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • welche die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 entsprechen
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an redaktionsportal@schriesheim.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Schriesheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 Durchführungsverordnung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetz vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Landesbehindertengleichstellungsgesetz und § 15 Absatz 3 Satz 2 Landesbehindertengleichstellungsgesetz beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Bei der Stadtverwaltung Schriesheim kümmert sich die Inklusionsbeauftragte, Frau Karin Stangl um die die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Inklusionsarbeit bei der Stadtverwaltung Schriesheim 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Landesbehindertengleichstellungsgesetz wird hingewiesen.

Ihre AnsprechpartnerinGerne für Sie da