Abrissarbeiten im ehemaligen Kindergarten Kunterbunt – Entscheidung für Komplettabriss
Ende August wurde mit den Abbruch- und Rückbauarbeiten des ehemaligen Kindergartengebäudes in der Mannheimer Straße begonnen. Die ursprünglichen Planungen sahen einen Teilabriss bis zum Untergeschoss (Keller) vor. Die bisher ausgeführten Arbeiten haben nun neue Erkenntnisse hervorgebracht, welche eine Anpassung der Planung und demzufolge einen Komplettabriss nahelegen.
Im Zuge der weiteren Planung des Neubaus war ein Eingriff in die ursprünglich zu erhaltende Bodenplatte durch das Abbruchunternehmen erforderlich. Hierbei stellte sich heraus, dass sich der Aufbau der Bodenplatte anders gestaltete als ursprünglich angenommen. Sollte die Bodenplatte nicht entfernt werden, wären eine umfassende Sicherung und Stabilisierung (sogenannte Unterfangungsarbeiten) notwendig, um die Bodenplatte vor Setzungen oder dem Abrutschen zu schützen. Zugleich müsste in diesem Zuge auch der nachträgliche Einbau einer kapillarbrechenden Schicht erfolgen, um aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Untergrund zur Bodenplatte zu verhindern.
Ein weiterer Aspekt, welcher zusätzlich für einen Komplettabbruch spricht, ist, das gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) derzeit bestehende Minderungs- und Beschädigungsrisiko der bestehenden Substanzen. Sollten einzelne Wände und die Bodenplatte nicht abgebrochen werden, besteht dennoch die Gefahr, dass diese im Zuge der Arbeiten beschädigt werden können. Mögliche Schäden, wie beispielsweise Abplatzungen, können dabei als unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb der zulässigen Abbruchtoleranzen liegen. Das Haftungs- und Fertigstellungsrisiko trägt hierfür ausschließlich die Stadt Schriesheim als Bauherrin. Bei einem Komplettabriss entfällt dieses Risiko vollständig.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen, wurde nun die Entscheidung für den Komplettrückbau des Gebäudes getroffen. Durch den vollständigen Abbruch ergeben sich keine negativen Auswirkungen für die Planung und bauliche Umsetzung des neuen Kindergartengebäudes. Durch den Neubau des Kellers ist es nun sogar möglich, die Raumhöhe des dort geplanten Bewegungsraums, um etwa 25 cm zu erhöhen.
Durch den Komplettabriss und den hierdurch erforderlichen Neubau des Kellergeschosses ist mit Mehrkosten in Höhe von etwa 26.000 Euro zu rechnen. Für eine mögliche, optionale Erhöhung der Raumdecke im Keller würden gegebenenfalls nochmals etwa 20.000 Euro Mehrkosten entstehen.