Grundsteuerreform: Gemeinderat hat Hebesätze entschieden
Der Schriesheimer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Mittwochabend, 27. November 2024, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B beschlossen.
Der ab 01. Januar 2025 gültige Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 175 von Hundert. Das bedeutet, dass der Steuermessbetrag mit dem Faktor 1,75 multipliziert wird. Damit erfolgt eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform.
Für die Grundsteuer A gilt ab 01. Januar 2025 ein Hebesatz von 850 von Hundert. Das bedeutet, dass der Steuermessbetrag mit dem Faktor 8,5 multipliziert wird.
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