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Reduzierung auf Tempo 30 in weiteren Bereichen im Stadtgebiet


Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft und kann sich nachweislich gesundheitsschädigend auswirken. Um dem Umgebungslärm entgegenzuwirken, welcher sich hauptsächlich durch Straßenverkehrslärm äußert, wurde der Lärmaktionsplan entwickelt. Die rechtliche Verbindlichkeit der Lärmaktionsplanung ergibt sich aus § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Im Juni 2021 hat der Gemeinderat der Stadt Schriesheim die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Schriesheim in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Dossenheim und Hirschberg a.d.B. beschlossen. Im Lärmaktionsplan sind konkrete Maßnahmen für die einzelnen Kommunen definiert, welche kurz- und mittelfristig verfolgt werden sollen.

Eine wesentliche Maßnahme des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans bezieht sich auf die Umsetzung von Tempo 30 im innerörtlichen Bereich. Diese Maßnahme dient neben der Verkehrssicherheit insbesondere der Reduzierung von gesundheitskritischem Verkehrslärm und Abgasen. Nachdem die Gemeinden Dossenheim und Hirschberg a.d.B. bereits Tempo 30 auf der Ortsdurchgangsstraße B3 eingerichtet haben, darf Schriesheim nun nachziehen.

Ab dem Ende dieser Woche (KW 16) werden durch die Straßenmeisterei Weinheim (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) und den Bauhof der Stadt Schriesheim entsprechende Tempo 30-Schilder gesetzt. Konkret wird die Reduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h an nachfolgenden Stellen im Stadtgebiet umgesetzt:

Schriesheim

  • Landstraße (B3) zwischen Ruhweg (Höhe Ortseingang Nord) und Edelsteinstraße (Höhe Ortseingang Süd)
  • Ladenburger Straße zwischen Landstraße (B3) und Dresdener Straße
  • Talstraße zwischen Landstraße (B3) und Bismarckstraße

Altenbach

  • Hauptstraße (Ortseingang Südwest) und Höhe Brunnenstraße

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis!