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Hinweise zum Winterdienst


Die ersten Schneeflocken sind bereits gefallen, auch wenn der große Wintereinbruch bis dato noch ausblieb. Um bei Schnee und Eisglätte die Arbeit des Winterdienstes in Schriesheim und den Ortsteilen Altenbach und Ursenbach zu gewährleisten, benötigen wir Ihre Unterstützung! Daher haben wir im Folgenden einige Hinweise zusammengefasst, welche bei aufkommendem Schneefall und Glätte unbedingt zu beachten sind:

  • beim Parken am Fahrbahnrand ist für unsere Räum- und Streufahrzeuge eine Fahrspur von mindestens 3,50 Meter frei zu halten
  • bei Schnee und Eis können auch die Räumfahrzeuge auf der Fahrbahn rutschen. Daher bitten wir Sie, Ihre Fahrzeuge (soweit möglich) auf Ihrem Grundstück zu parken. Dies gilt selbstverständlich auch unabhängig von einem Einsatz des Winterdienstes, da auch Feuerwehr, Rettungsdienste und die Müllabfuhr auf eine ungehinderte Durchfahrt angewiesen sind
  • da unsere Räumfahrzeuge große Wendekreise besitzen, bitten wir Sie nicht in Wendehämmern zu parken
  • bei Schnee und Eisglätte sind die Straßenkreuzungen und Einmündungen freizuhalten
  • überhängende Äste und Sträucher sind bis auf die Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden, damit keine Schäden an den Räumfahrzeugen entstehen
  • Räum- und Streupflicht: Bitte beachten Sie die Vorschriften der Räum- und Streupflichtsatzung. Hierzu zählt beispielsweise, dass Schnee vom Gehweg oder Seitenstreifen an den Fahrbahnrand oder auf das eigene Grundstück zu räumen ist. Das Schneeräumen auf die Fahrbahn ist untersagt!

Liebe Bürgerinnen und Bürger, damit die Winterdienstfahrzeuge zügig und zuverlässig den Schnee räumen können, sind wir auf Ihre Mithilfe und Rücksichtnahme angewiesen. Bitte beachten Sie, dass der Winterdienst nicht durchgeführt werden kann, wenn parkende Fahrzeuge die Durchfahrt behindern!