Hinweis zur Grundsteuerreform
05.01.2022
Jedem Grundsteuerbescheid liegt nachfolgendes Infoblatt bei.
Infoblatt zum Grundsteuerbescheid (PDF)
Die Zuständigkeit für die Datenerhebung / Steuererklärung liegt bei den Finanzämtern.
Der Stadtverwaltung Schriesheim liegen derzeit keine weiteren Informationen zum Verfahrensstand oder der technischen Abwicklung vor. Daher bittet die Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger, von telefonischen Rückfragen bei der Stadt Schriesheim abzusehen.