Änderung der Corona-Verordnung zum 30. November 2022
Mit Beschluss vom 22. November 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert.
Die Änderung tritt am 30. November 2022 in Kraft. Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 31. Januar 2023 verlängert.
Aktuelle Corona-Verordnung (PDF)
Nachfolgend finden Sie einen Überblick der aktuell geltenden Regelungen.
Aktuelle Regelungen im Überblick (PDF)
Weiterführende Informationen sowie häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Baden-Württemberg
Corona-Verordnung zur Absonderung
Die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen wurde mit Wirkung zum 15. November 2022 geändert.
Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen (PDF)
Einreise-Quarantäne
Mit Wirkung zum 13. Mai 2021 wurde die baden-württembergische Corona-Verordnung "Einreise-Quarantäne" aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt gelten für die Bereiche Einreise und Quarantäne nun bundeseinheitliche Regelungen.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021 regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Am 06. Januar 2023 hat die Bundesregierung nun die achte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung verkündet. Die Änderungen sind bereits am 07. Januar 2023 in Kraft getreten. Hierdurch entfällt unter anderem die Pflicht zur digitalen Reiseanmeldung. Darüber hinaus wurde die Geltungsdauer der Verordnung bis einschließlich 07. April 2023 verlängert.
Informationen zur aktuellen Coronavirus-Einreiseverordnung
Informationen zur Einstufung von Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes
Weiterführende Informationen finden Sie darüber hinaus auf den Seiten der Landesregierung Baden-Württemberg