Start Service Kfz-Wesen Führerscheine Ersatzführerschein

Ersatzführerschein (bei Verlust oder Diebstahl)

Allgemeines

Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Wichtig! Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1-2 Jahre)
  • Bei Verlust: Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig
  • Bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige, die bei einer deutschen Polizeidienststelle aufgegeben wurde 
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (wenn Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde)

Gebühr

Ersatzführerschein: 41,40 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)
Zusätzl. Eidesstattliche Versicherung: 30,70 Euro

Hinweis

Altführerscheine werden auf Scheckkartenformat umgestellt.

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 - 3 Wochen. In dringenden Fällen kann der Führerschein per Express angefordert werden. Es entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 21 Euro.

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-95521
Fahrerlaubnisbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-96037
Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-94135

Beratung in Grundsatzangelegenheiten des Fahrerlaubnisrechts und zur Kraftfahreignung unter Tel.Nr.: 06221 522-4235 oder -4122.

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!