Je nachdem, wo Sie den Antrag gestellt haben, unterscheiden sich die Kosten.
a) Kosten beim Grundbuchamt:
- Ausdruck oder unbeglaubigte Abschrift (Kopie) aus dem Grundbuch: EUR 10,00
- amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Abschrift (Kopie) aus dem Grundbuch: EUR 20,00
b) Kosten beim Notar:
- Abdruck: EUR 10,00
- beglaubigter Ausdruck (Abdruck): EUR 15,00
- Umsatzsteuer
- Auslagen für den Abruf des Grundbuchs: in der Regel EUR 8,00
- Versandkosten wie etwaiges Porto
Die einzelnen Kostenarten können Sie im Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) unter den jeweiligen Nummern nachlesen.
Hinweis: Die Gesamtkosten sind immer von den konkreten Dienstleistungen der Notarin oder des Notars in Ihrem Einzelfall abhängig.
Das Grundbuchamt, die Notarin oder der Notar kann einen Vorschuss verlangen.
Achtung: Wenn private Dienstleister im Internet die Einholung von Grundbuchausdrucken anbieten, können damit nicht unerhebliche Zusatzkosten verbunden sein.