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Dienstleistung

Personalausweis - Adresse ändern

Als Deutsche Staatsangehörige müssen Sie ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn Sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.

Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis aktualisieren lassen. Dabei vermerkt die neue Meldebehörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises.

Bei einem Personalausweis im Scheckkartenformat wird

  • die Adressänderung ebenfalls mittels Aufkleber kenntlich gemacht und
  • die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert.

Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.

Hinweis: Auslandsdeutsche müssen bei einem Umzug im Ausland keine Adressänderung in ihrem Personalausweis vornehmen lassen. Auf ihrem Dokument findet sich nur die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland".

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