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Dienstleistung

Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen

Staatsangehörige der Schweiz, die nach Deutschland ziehen, müssen ihren Aufenthalt bei der für Schriesheim zuständigen Ausländerbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg anzeigen. Sie können den Antrag im Bürgerbüro oder der Verwaltungsstelle Altenbach zur Weiterleitung abgeben.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie zum Nachweis des Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis.

Hinweis: Zeigen Sie Ihren Aufenthalt nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.