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Dienstleistung

Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen

Für jeden Wahlbezirk wird beim Bürgerbüro ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden aber vom Bürgerbüro nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.