Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat sich mittlerweile geografisch von Hessen nach Baden-Württemberg ausgebreitet. Diese Tierseuche ist eine anzeigepflichtige und tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt.
Schriesheim seit 10. August 2024 in Sperrzone II (infizierte Zone)
Aufgrund des positiv auf ASP getesteten Wildschweins, das nördlich von Hemsbach gefunden worden ist, ist die Tierseuche nun im Rhein-Neckar-Kreis angekommen. Schriesheim liegt aus diesem Grund seit 10. August 2024 in Sperrzone II.
Vorschriften für Sperrzone II (infizierte Zone)
Es wurden Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis erlassen. Für die Sperrzone II (infizierte Zone) gelten folgende Vorschriften:
- Leinenpflicht für Hunde
- Absperrungen beachten und gesperrte Wege nicht betreten
- Jagdverbot
- Lärm vermeiden
- Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr nur auf gekennzeichneten Wegen
- Geocaching oder ähnliche Schnitzeljagden sind verboten
Bei Nichtbeachtung der Vorgaben drohen Bußgelder.
Keine Gefahr für den Menschen
Menschen und andere Tiere können sich nicht mit dem Virus infizieren. Auch der Verzehr von Fleisch infizierter Tiere ist für Menschen jeden Alters ungefährlich. „Daher darf Schweinefleisch und Wildbret vom Wildschwein nach wie vor bedenkenlos auf den Esstisch“, so Doreen Kuss, Gesundheits- und Ordnungsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises. Unabhängig von der ASP sollte beim Zubereiten beachtet werden, dass die Kühlkette eingehalten, das rohe Fleisch getrennt von anderen Lebensmitteln gelagert und bei der Zubereitung auf über 70 Grad Celsius erhitzt wird.
Aktuelle Situation im Rhein-Neckar-Kreis
Nachfolgend finden Sie Pressemitteilungen des Landratsamts. Darüber hinaus gibt es aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf der
Sonderseite des Rhein-Neckar-Kreises