Politik

 

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er besteht aus dem Bürgermeister (Amtszeit 8 Jahre) als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern, den Gemeinderäten (Amtszeit 5 Jahre).

 

Die Aufgabenverteilung ergibt sich im Wesentlichen aus den §§ 24 und 44 der Gemeindeordnung (GemO).Neben der Kontrolle der Arbeit der Verwaltung und die Entscheidung über Grundsatzangelegenheiten beschließt der Gemeinderat im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatung über das Budget der Gemeinde.

Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung, sowie die ihm sonst durch Gesetz oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Näheres regelt die Hauptsatzung.                            

 

Durch die Hauptsatzung kann der Gemeinderat beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen (§ 39 GemO)

Zur Vorberatung einer Verhandlung oder einzelner Verhandlungsgegenstände kann der Gemeinderat beratende Ausschüsse bestellen (§ 41 GemO).

            -> Bürgermeister

            -> Gemeinderat

            -> Beschließende/Beratende Ausschüsse

 

Die Sitzungen von Gemeinderat und beschließenden Ausschüssen sind öffentlich. Jedermann kann daran teilnehmen. Die Sitzungstermine werden im Amtsblatt bekannt gegeben. In einem meist an die öffentliche Sitzung anschließenden nichtöffentlichen Teil werden Angelegenheiten behandelt, die Personalfragen und Grundstücksangelegenheiten betreffen oder schutzwürdige Interessen Dritter berühren, ferner Gegenstände, die aufgrund allgemeiner Gesetze nichtöffentlich behandelt werden müssen.

Über den wesentlichen Inhalt der Sitzungen des Gemeinderates ist einen Niederschrift zu fertigen (§ 38 GemO)

             -> Sitzungstermine/Protokolle

 

§ 41a der Gemeindeordnung (GemO) erlaubt den Gemeinden einen Jugendgemeinderat zu errichten. 

Seit 2001 vertreten 12 Jugendliche im Alter von 14 bis einschließlich 18 Jahren ehrenamtlich die Interessen der Jugendlichen in Schriesheim.

             -> Jugendgemeinderat

 

In den Ortschaften Altenbach und Ursenbach ist die Ortschaftsverfassung eingeführt. Ortschaftsräte sind demgemäß eingerichtet.

Die Mitglieder des Ortschaftsrats werden nach den für die Wahl der Gemeinderäte geltenden Vorschriften gewählt. Wahlgebiet ist die Ortschaft.

              -> Ortschaftsrat

 

Die Parteien und Gruppierungen befinden sich unter der Rubrik Marktplatz.

 

Ergebnis der letzten Kommunalwahl in Schriesheim vom 07.06.2009:

Wähler insgesamt in Prozent: 61,36 %

gültige Stimmzettel: 6.739

 

davon erhielten in Prozent:

CDU 

GL 

FWV 

SPD 

FDP

Die Linke

25,47

25,25

22,79

18,27

6,22

2,01

 

 

Der Schriesheimer Gemeinderat besteht aus 28 Stadträtinnen und Stadträten sowie dem Bürgermeister als Vorsitzenden.

 

Bei der letzten Kommunalwahl ergab sich folgende Sitzverteilung:

CDU 

GL 

FWV 

SPD 

FDP

8 Sitze

7 Sitze

7 Sitze

5 Sitze 

1 Sitz